Aktionärsschutz

  1. Wer es ernst meint mit dem Aktionärsschutz, muss den Anlegern nicht nur entsprechende Rechte gegenüber den Unternehmen und ihren Vorständen einräumen, sondern ihnen auch die materielle Möglichkeit geben, diese geltend zu machen. ( Quelle: Die Welt Online vom 22.05.2003)