Einem säumigen Alimentenzahler ist das weiche Gesicht zur Fernsehmaske gefroren.
( Quelle: TAZ 1991)
Kommt der Alimentenzahler der Aufforderung nicht oder nur teilweise nach, so wird das Gericht Auskunft beim Arbeitgeber, bei Versicherungsträgern, ja beim Finanzamt einholen (§ 643 ZPO).
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Dagegen ändert sich für besser verdienende Alimentenzahler, die 3 900 Mark netto und mehr verdienen, nichts.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.01.2001)