Alkohol-Test, Extra-Schichten im Kraftraum, Training um 7.15 Uhr morgens.
( Quelle: BILD 2000)
Der Alkohol-Test im Betrieb, so die Richter, müsse aber freiwillig ablaufen, kein Mitarbeiter dürfe dazu gezwungen werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)