Alleinstehender

  1. Als gesetzlicher Härtefall mit vollständiger Zuzahlungsbefreiung gilt zum Beispiel ein Alleinstehender, der monatlich nicht mehr als 1764 Mark brutto verdient. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Ein Alleinstehender, der sich über eine Rente von 15 000 Euro im Jahr und eine Betriebsrente von 10 000 Euro freuen darf, muss künftig 473 Euro an den Fiskus abtreten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.03.2004)
  3. Auch sei in Anbetracht immer mehr kinderloser Alleinstehender, die Werte hinterlassen, die Wiedereinführung der 1996 von der Regierung Kohl abgeschafften Vermögenssteuer und die Erhöhung der Erbschaftssteuer dazu geeignet, das Steueraufkommen zu erhöhen. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  4. Alexander G. aus Wilmersdorf ist 44 Jahre alt, wohnt in einer 70 Quadratmeter großen Wohnung und bekommt zurzeit als Alleinstehender einschließlich Miete 571 Euro monatlich. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.08.2004)
  5. Ein Alleinstehender mit einem Jahresbrutto-Verdienst von 22 000 Mark oder eine Ehepaar mit einem Jahreseinkommen um 45 000 Mark hat keinen Anspruch mehr auf eine Sozialwohnung mit subventionierten Mietpreis von sieben Mark pro Quadratmeter. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)