Ab 1995 treten Änderungen beim Übergang vom Vorruhestand beziehungsweise Bezug von Altersübergangsgeld zur Rente ein.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Altersübergangsgeld, Überbrückungsgeld sowie Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld werden zu 50 Prozent zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte herangezogen.
( Quelle: Welt 1997)
Mit der deutschen Vereinigung wurden viele der älteren Werktätigen der ehemaligen DDR mit einem Altersübergangsgeld in den vorzeitigen Ruhestand geschickt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Arbeitgeberverbände (BDA) und die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG) nennen eine wichtigere Ursache: Die älteren Arbeitslosen in den neuen Ländern seien mit einem Altersübergangsgeld in die "Frühverrentung" gedrängt worden.
( Quelle: Welt 1996)