Altersübergangsgeld

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  1. Ab 1995 treten Änderungen beim Übergang vom Vorruhestand beziehungsweise Bezug von Altersübergangsgeld zur Rente ein. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Altersübergangsgeld, Überbrückungsgeld sowie Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld werden zu 50 Prozent zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte herangezogen. ( Quelle: Welt 1997)
  3. Mit der deutschen Vereinigung wurden viele der älteren Werktätigen der ehemaligen DDR mit einem Altersübergangsgeld in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Arbeitgeberverbände (BDA) und die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG) nennen eine wichtigere Ursache: Die älteren Arbeitslosen in den neuen Ländern seien mit einem Altersübergangsgeld in die "Frühverrentung" gedrängt worden. ( Quelle: Welt 1996)
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