Altschuldenhilfe-Gesetz

  1. Das Altschuldenhilfe-Gesetz für die ostdeutsche Wohnungswirtschaft bleibt in wesentlichen Teilen unverändert. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Daneben wird die Erteilung von Grundstücksverkehrsgenehmigungen erleichtert, dies auch mit Blick auf die von den Wohnungsunternehmen durchzuführende Privatisierung nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Das Altschuldenhilfe-Gesetz (AHG) vom Juni 1993 stellt keine Verletzung der in der Verfassung verbrieften Grundrechte dar. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)