Das Altschuldenhilfe-Gesetz für die ostdeutsche Wohnungswirtschaft bleibt in wesentlichen Teilen unverändert.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Daneben wird die Erteilung von Grundstücksverkehrsgenehmigungen erleichtert, dies auch mit Blick auf die von den Wohnungsunternehmen durchzuführende Privatisierung nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Das Altschuldenhilfe-Gesetz (AHG) vom Juni 1993 stellt keine Verletzung der in der Verfassung verbrieften Grundrechte dar.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)