Altverträgen

  1. Zu Unrecht bezeichne die Wieh Lieferungen aus diesen Altverträgen als vertraglos. ( Quelle: FAZ 1994)
  2. Man sei unverändert der Meinung, daß die gesetzliche Frist für ordentliche Kündigungen von Altverträgen drei Monate betrage und für Neuverträge einen Monat. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. In vielen Altverträgen schlummere somit programmierter Ärger. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.06.2003)
  4. Bei den meisten Altverträgen gilt jedoch nach wie vor ein Garantiezins von 3,5 Prozent. ( Quelle: Die Zeit (45/2004))
  5. Auch ihre Gehaltserhöhungen fallen magerer aus als bei den Mitarbeitern mit Altverträgen aus der Zeit der Tarifbindung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.09.2001)