Ampelkosten

  1. Ein Bauherr, der in Genuß dieses Rechts komme und höheren Gewinn mache, könnte möglicherweise dazu bewogen werden, die Ampelkosten mit zu tragen, zumal in seinen höheren Häusern weitere Fußgänger wohnen werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)