Amtsbezüge

  1. Die Höhe der Amtsbezüge müsse klar und deutlich im Bundesministergesetz genannt werden. ( Quelle: Tagesschau vom 19.11.2005)
  2. Das wird für mindestens sechs Monate und höchstens drei Jahre gezahlt und beträgt im ersten Vierteljahr die volle Höhe der ruhegehaltsfähigen Amtsbezüge (zur Zeit etwa 18500 Mark), für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Sie waren keine Betrüger, weil sie ihre Amtsbezüge im Armenhaus des Ostens auf Westniveau hochrechneten sie waren einfach nur clever und diesseits der Grenze zur Kriminalität. ( Quelle: Die Zeit 1996)