Zwar wurden wegen der von der Rechtsprechung festgestellten Mängel der Verfügungs- und Vertretungsbefugnis des damaligen Ost-Berliner Magistrats Amtswidersprüche eingetragen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Gleichzeitig sollen die Grundstücksämter aufgefordert werden, Amtswidersprüche in den Grundbüchern löschen zu lassen und die Verträge nachzubeurkunden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)