Anfallstellen

  1. DSD-Sprecherin Petra Rob meint laut dpa zu dem Verfahren, das Bundeskartellamt differenziere nicht nach den Verpackungsarten, wie es die Länder und die Verpackungsverordnung vorsähen, sondern nach den sogenannten Anfallstellen der Stoffe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)