Anfordern dürfen der Bundespräsident, Bundestags- und Bundesratspräsident, der Kanzler, die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, die Minister, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Vorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Durch scheibchenweises Anfordern der notwendigen Unterlagen - etwa Belege oder Gutachten - wird das Verfahren in die Länge gezogen.
( Quelle: Die Zeit (42/2001))