Anfordern

  1. Anfordern dürfen der Bundespräsident, Bundestags- und Bundesratspräsident, der Kanzler, die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, die Minister, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Vorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Durch scheibchenweises Anfordern der notwendigen Unterlagen - etwa Belege oder Gutachten - wird das Verfahren in die Länge gezogen. ( Quelle: Die Zeit (42/2001))