Denn die gesetzlich vorgeschriebene Form ist hier durch die notariell beurkundete Angebotserklärung des Bekl. gewahrt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In der Firma berichtete der Abteilungsleiter dem Geschäftsführer ratlos vom Ergebnis der Angebotserklärung.
( Quelle: Die Zeit 1996)