Das Parlament bügelte gestern den Vorschlag eines Angeordneten ab, den kommenden Freitag, an dem die Elf des Gastgeberlandes gegen Tunesien den Einzug ins Achtelfinale anpeilt, kurzerhand zum Feiertag zu erklären.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.06.2002)
Darin soll festgeschrieben werden, daß keine Familienangehörigen von Angeordneten beschäftigt werden dürfen und zudem definiert werde, welche Qualifikation die Mitarbeiter von Abgeordneten mitbringen müssen.
( Quelle: Die Welt vom 21.04.2005)
Zugleich warnte Beck davor, die jetzige Rechtslage bei der Meldepflicht von Nebentätigkeiten der Angeordneten anzutasten.
( Quelle: Die Welt vom 28.11.2005)