Angerechnet

  1. Angerechnet würden diese Zeiten laut BAT-Ost nur dann, wenn der Wechsel der Arbeitsstelle durch gesundheitliche Beeinträchtigungen oder drohenden Personalabbau begründet gewesen wäre. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Angerechnet wird nur das Nettoeinkommen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)