Angerechnet würden diese Zeiten laut BAT-Ost nur dann, wenn der Wechsel der Arbeitsstelle durch gesundheitliche Beeinträchtigungen oder drohenden Personalabbau begründet gewesen wäre.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Angerechnet wird nur das Nettoeinkommen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)