Es wird auf den Umfang der Klageschrift von fast 1600 Seiten und auf die unter Juristen umstrittene Anklagekonstruktion verwiesen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die schon in früheren RAF- Verfahren angewandte Anklagekonstruktion geht davon aus, daß es innerhalb der RAF feste Absprachen gibt, sich in Festnahmesituationen den Weg freizuschießen.
( Quelle: TAZ 1994)