Seinen Antrag auf eine Ausweitung des Anklagevorwurfs begründete Nebenklagevertreter Schultz mit dem Hinweis auf mehrere Tatzeugen, denen zufolge am 30. Juni 1994 der SEK-Beamte mit gezogener Waffe hinter dem späteren Opfer herlief.
( Quelle: TAZ 1997)
Ich trete diesem Teil des Anklagevorwurfs nicht mehr entgegen.
( Quelle: Die Zeit (28/1997))