Anlagegütern

  1. Die Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes können in Zukunft für den Erwerb von neuen beweglichen Anlagegütern und für Neubauten von eigengenutzten Betriebsgebäuden eine Investitionszulage von zehn (bisher fünf) Prozent erhalten. ( Quelle: Welt 1997)
  2. Mit der Warenumsatzsteuer (WUST), die als Konsumsteuer in ihrer Art mit der Mehrwertsteuer der EG vergleichbar ist, wird trotz jahrelanger Kritik weiterhin eine Besteuerung von Investitions- und Anlagegütern (sog. taxe occulte) zugelassen. ( Quelle: Schweizer Wirtschaft)