Vor dem zuständigen Londoner Zivilgericht argumentierten die Behördenanwälte, dass Ann Summers zur Sexindustrie gehöre und Arbeitslose von derartigen Jobangeboten peinlich berührt sein könnten.
( Quelle: Die Welt Online vom 21.06.2003)
Sexshops wie Ann Summers haben in den letzten Jahren die britischen Einkaufsstraßen erobert und reihen sich unschuldig neben Textilketten oder Buchhandlungen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.12.2004)