Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt und für 42 klagende Fondsgesellschaften und Immobilienfirmen den vorläufigen Rechtsschutz gegen die Senatsentscheidung zum Stopp der Anschlußförderung nach 15 Jahren aufgehoben.
( Quelle: Die Welt vom 15.03.2005)
Lediglich Jugendliche, die ohne Arbeits- oder Lehrstelle sind, können derzeit eine Anschlußförderung von 300 Sprachstunden erhalten.
( Quelle: Junge Welt 2001)