Anschlußverfahren

  1. Er schafft möglicherweise auch erst die Voraussetzungen für ein Anschlußverfahren, indem er etwa ein Bauwerk fertigstellen und die Einnahmen in die Masse einfließen läßt oder - mit Sondererlaubnis - Unternehmensteile veräußert. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)