Anteilsrechte

  1. Die Gesellschaft verwaltet ihre Anteilsrechte an den Beteiligungsgesellschaften, insbesondere durch Ausübung des auf ihre Anteilsrechte entfallenden Stimmrechtes. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Die Gesellschaft verwaltet ihre Anteilsrechte an den Beteiligungsgesellschaften, insbesondere durch Ausübung des auf ihre Anteilsrechte entfallenden Stimmrechtes. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Nach dem in diesem Jahr auslaufenden "Gesetz über die Überfügung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk AG in private Hand" hätten Bund und Land Niedersachsen, beide mit je 20 Prozent am VW-Aktienkapital beteiligt. ihr Stimmrechtsprivileg verloren. ( Quelle: Die Zeit (11/1970))