Anwaltshonorare

  1. Bei Menschenrechtsverletzungen dürften sich die Anwaltshonorare nicht auf mehr als ein, allenfalls zwei Prozent der Entschädigungen belaufen. ( Quelle: Die Zeit (35/2001))
  2. Der Caritasverband argumentierte, dass es das Land Anwaltshonorare letztlich teurer komme. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.07.2004)