Bei Menschenrechtsverletzungen dürften sich die Anwaltshonorare nicht auf mehr als ein, allenfalls zwei Prozent der Entschädigungen belaufen.
( Quelle: Die Zeit (35/2001))
Der Caritasverband argumentierte, dass es das Land Anwaltshonorare letztlich teurer komme.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.07.2004)