Apothekenpreis

  1. Patienten müssten dann die Differenz zum Apothekenpreis aus eigener Tasche zahlen oder auf ein günstigeres Medikament ausweichen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.12.2004)
  2. Verschreibt der Arzt Mittel, deren Preis über dem Festbetrag liegt, muß der Versicherte zusätzlich zur üblichen Rezeptgebühr die Differenz zwischen dem Festbetrag und dem höheren Apothekenpreis selbst übernehmen. ( Quelle: Die Zeit 1995)