ArbG

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  1. Mit Teilurt. vom 22. 4. 1982 hat das ArbG den bezifferten Zahlungsanträgen des kl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Ausführungen zur Nichtverspätung hätte das ArbG anschließend im Urteil zur Hauptsache zu machen gehabt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Aus diesem Grund kippte das Arbeitsgericht (ArbG) Koblenz die fristlose Kündigung eines Arbeitgebers (Az.:10 Sa 977/01). ( Quelle: Die Welt Online vom 18.12.2004)
  4. Das ArbG hat der Darlehensklage in Höhe von 1000,- DM stattgegeben, und zwar hinsichtl. des vom Bekl. als Bar-Ausgabe verbuchten Betrages. Die weitergehende Klage hat es abgewiesen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Das ArbG hat der Klage entsprochon, das LAG die Klage abgewiesen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. ArbG Karlsruhe Truppenvertrag Art. 44; Überleitungsvertrag Art. 2; ArbGG §§ 2 ff. Die Arbeitsgerichte können im Zusammenhang mit Gehaltsklagen Schadenersatzansprüche der alliierten Streitkräfte gegenüber deutschen Arbeitnehmern nachprüfen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Das ArbG führte eine Beweisaufnahme durch. Es hörte den Ehemann der heutigen Bekl. zur Frage des bestehenden Resturlaubsanspruches sowie die Ehefrau des heutigen Kl. zur Frage des Diebstahls von 190 DM als Zeugen an. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Das LAG hat die Urteile des ArbG geändert, den Hilfsanträgen stattgegeben und die Klagen im übrigen abgewiesen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Ein weiterer Streitpunkt betraf die Frage, ob die Anerkennung des Seminars durch das Hess. Sozialmin. für die ArbG bindend ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. Das ArbG Bonn hat das Verfahren ausgesetzt und den EuGH um Vorabentscheidung darüber ersucht, ob die Betriebsrentenregelung der Bekl. gegen gemeinschaftliche Vorgaben verstößt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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