Eine der Grundrechtsposition des ArbN entsprechende Regelung ist immer die günstigere!
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Da die arbeitsorganisatorisch verstandene persönl. Abhängigkeit über die soziale Schutzbedürftigkeit des ArbN (wie gezeigt) wenig aussagt, scheint die persönl. Abhängigkeit als Arbeitnehmermerkmal überflüssig zu sein.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Da bei einem Innenausgleich zwischen den Schädigern die Firma L. den Schaden ihrer ArbN allein tragen müßte, steht ihr kein Anspruch zu, der nach § 67 VVG auf die Klägerin hätte übergehen können.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Auch hier zeigt sich wieder, daß der Ausbau des sozialen Schutzes allzu leicht übersteuert werden und letzlich zu Lasten des Schutzgutes ArbN gehen kann.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Hingegen wurden die ArbN der Instandsetzungsabteilung und der Schlosserei nicht betroffen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Diese Zumutbarkeit bedeutet nicht bloß eine Beachtung der persönl. Belange des ArbN, sondern auch die der Allgemeinheit infolge der mögl., diese treffenden Rentenfolgen, falls eben für eine geforderte Arbeit ungeeignete Kräfte beschäftigt werden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Daß der ArbN heute gegebenenfalls weitgehend Hilfe von anderer Seite erhielte, darf über diese Grundgegebenheit nicht hinwegtäuschen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Bei Frühschwangerschaften bestehe für einen besonderen Kündigungsschutz kein Bedürfnis. Durch die allgemeine Unkenntnis der Schwangerschaft sei eine Benachteiligung der schwangeren ArbN ohnedies nicht denkbar.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Diesen Sozialplan hält der ASt. für unwirksam, weil die Einigungsstelle Pauschalabfindungen ohne Rücksicht darauf festgesetzt habe, ob die entlassenen ArbN einen konkreten Nachteil erlitten hätten.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Er ist aus diesen Gründen kein ArbN, weil er persönl. nicht in dem gleichen Maße abhängig ist (vgl. Gröninger-Rost, Heimarbeitsrecht, § 2 Anm. 2b).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)