Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sollen den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Schäden durch Überanstrengung bewahren und ihm durch Ausruhen die Möglichkeit zur Erholung und Erhaltung der Arbeitskraft geben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.12.2005)