Arbeitnehmers

  1. Datum: 04.08.2001 Ressort: Beruf u. Karriere Autor: -BUHRUFE: Buhrufe gegen Vorgesetzte auf einer Betriebsfeier rechtfertigen nicht automatisch die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.08.2001)
  2. So werden jährlich 150 Euro auf das Altersvorsorgekonto des einzelnen Arbeitnehmers eingezahlt - wenn er denn will. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.07.2002)
  3. Kündigungsschreiben dürfen auch an die Adresse des Zweitwohnsitzes des betroffenen Arbeitnehmers gesendet werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.07.2002)
  4. Entscheidend, sagt der Leiter, sei auch die "Flexibilität des deutschen Arbeitnehmers" gewesen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.10.2005)
  5. Es besteht deshalb kein zwingender unabdingbarer Anspruch des Arbeitnehmers auf eine bestimmte Mindesvergütung nach der VergO. Die Vergütung richtet sich vielmehr allein nach der arbeitsvertragl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Diese geht ebenso wie das anzufechtende Urt. davon aus, daß Haftungserleichterungen zugunsten des Arbeitnehmers nur bei gefahrgeneigter Arbeit in Betracht kommen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Ein späterer Widerspruch wäre auch nicht deswegen noch als unverzügl. anzusehen, weil die Überlegungsfrist dem Erfordernis schwieriger Aufklärungs- und Abwägungsinteressen des Arbeitnehmers Rechnung tragen muß. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Zugleich betonte Franz, "daß es sinnvoll wäre, die Höhe des Beitrags der Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung von der Qualifikation und dem Entlassungsrisiko des jeweiligen Arbeitnehmers abhängig zu machen". ( Quelle: Die Welt vom 05.04.2005)
  9. In der Tat ist die Belastung des Arbeitnehmers mit Steuern und Abgaben nicht zuletzt deshalb ins fast Unerträgliche gestiegen, weil es an europäischer Zusammenarbeit in der Besteuerung des Kapitals mangelt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 5.2.2004, AZ: 8 AZR 91/03) hatte über die Klage eines Arbeitnehmers zu entscheiden, der während einer Dienstfahrt einen Schaden an seinem Firmenwagen verursacht hatte. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 17.04.2005)