Arbeitnehmers

  1. Er muss "nachweisen, dass eine dem Berufsbild des Arbeitnehmers entsprechende Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht", wie es zur Erläuterung heißt - also belegen, dass er keinen Ersatz für die frei werdenden Stunden finden kann. ( Quelle: Die Zeit (38/2000))
  2. KÜNDIGUNG: Die Mißachtung der Kündigungsfrist kann bei der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers erhebliche Vertragsstrafen rechtfertigen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Timon McMaloch dagegen wollte vom Bauernbegriff ganz abrücken und ihn durch den des 'Arbeitnehmers' ersetzen, da die Landwirtschaft weltweit an Bedeutung verliere. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Das Anlegen eines Duplikats der Originalakte ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers und des Betriebsrats zulässig. ( Quelle: Tagesspiegel vom 13.09.2004)
  5. Spielt sich die schädigende Handlung im Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ab und besteht Wiederholungsgefahr, rechtfertigt die Nichtanzeige eine Kündigung (LAG Hamm, Urteil vom 29. Juli 1994, 18 (2) Sa 2016/93). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Zur Antwort darauf hat das Bundesarbeitsgericht den Ex-Chef 'im Interesse des ausgeschiedenen Arbeitnehmers' sogar verpflichtet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Ein Arbeitgeber, der das Ersuchen eines Arbeitnehmers um einen raucherfreien Arbeitsplatz ignoriert, riskiert auf Schmerzensgeld wegen Gesundheitsbeeinträchtigung in Anspruch genommen zu werden. ( Quelle: Ihre Rechte als Arbeitnehmer von A-Z; UB Media)
  8. Unter die Definition "sexuelle Belästigung" falle jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde eines Arbeitnehmers am Arbeitsplatz verletze, erläuterte Merkel. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  9. Bei der Auswahl der Mitarbeiter, die bei einer Betriebsverkleinerung entlassen werden, sollen dann ausschließlich die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers eine Rolle spielen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  10. Offenbar zur rechtlichen Untermauerung fügte das Unternehmen der daraufhin ausgesprochenen fristlosen Kündigung eine Abmahnung bei, die sich auf zurückliegende unentschuldigte Fehlzeiten des Arbeitnehmers bezog. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)