Arbeitnehmerüberlassung

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  1. Und der Spitzengewerkschafter nennt Scheinselbstständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Leiharbeit, allesamt Begriffe, die normalerweise Gewerkschafter erschaudern lassen: "Verdammt noch mal, warum muss man das abwerten?" ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  2. Eine sogenannte Arbeitnehmerüberlassung hätte bedeutet, daß Filfe und ihre Kollegen nach östlichem Tariflohn bezahlt worden wären. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
  3. Gegenstand des Unternehmens: Die Erstellung und der Vertrieb von Software für die elektronische Datenverarbeitung sowie die Ausführung von Montagehilfsleistungen aller Art und die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Zeitarbeit ist in Deutschland nur zulässig mit einer behördlichen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  5. Gerhard Sippel, der das Unternehmen seit gut 25 Jahren leitet, steuerte selbst einen vehementen Expansionskurs auf den Geschäftsfeldern Linienverkehr, Reiseverkehr, Sonderlinienverkehre und Arbeitnehmerüberlassung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.01.2005)
  6. Doch dies wäre eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, die an strenge Voraussetzungen gebunden ist, so Bäsler: "Dafür müßte jeder einzelne Arbeitnehmer seine Zustimmung geben." ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  7. Viele von ihnen widmen sich aber nicht ausschließlich der Arbeitnehmerüberlassung, sondern "verleihen" die spezialisierten Kräfte ihres Unternehmens auch an andere Betriebe. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  8. Ein Schwerpunkt liege "in der ausgedehnten Praxis der immer raffinierteren Kaschierung illegaler Arbeitnehmerüberlassung durch Scheinwerkverträge." ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  9. Nebelsiek, inzwischen selbst wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt, war mit seiner Firma "INDO Ofenbau KG" 16 Jahre lang als Fremdunternehmer bei Thyssen tätig. ( Quelle: TAZ 1988)
  10. Für die Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und illegalen Arbeitnehmerüberlassung reichen aber die bestehenden Gesetze aus. ( Quelle: Die Welt vom 28.04.2005)
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