Die dritte Arbeitsbefreiung des Gedächtnisses durch Schrift, Buchdruck und Computer wird nichts anderes übrig lassen als 'Brosamen vom Festmahl der Sprache'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Ein Beschäftigter könne davon unabhängig einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung haben, wenn der Chef ihm zuvor drei Jahre hintereinander an Fasching erlaubt habe, freizunehmen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 06.02.2005)