Arbeitsbefreiung

  1. Die dritte Arbeitsbefreiung des Gedächtnisses durch Schrift, Buchdruck und Computer wird nichts anderes übrig lassen als 'Brosamen vom Festmahl der Sprache'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Ein Beschäftigter könne davon unabhängig einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung haben, wenn der Chef ihm zuvor drei Jahre hintereinander an Fasching erlaubt habe, freizunehmen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 06.02.2005)