Arbeitsleistung

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  1. Die Rechtsfolge ist, dass der Arbeitsvertrag unverändert bestehen bleibt und nur der Arbeitnehmer von der Hauptpflicht (namentlich der Arbeitsleistung) befreit wird. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.02.2002)
  2. Denn selbstverständlich kennen solche Mitarbeiter den Wert ihrer Arbeitsleistung und messen die Anforderungen der Aufgaben mit den eigenen Möglichkeiten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.05.2005)
  3. Es dürfe keine Einkünfte aus reinem Lobbyismus geben, bei dem der Abgeordnete keine Arbeitsleistung für seine Bezahlung erbringe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.01.2005)
  4. Ohne Freigang könne die Arbeitsleistung auf längere Zeit nicht mehr erbracht werden, was nach ständiger Rechtsprechung ein Kündigungsgrund ist. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. In der Betriebsforschung ist unstrittig, daß die Produktivität der Arbeitsleistung steigt, wenn Beschäftigte mit ihrem Arbeitseinsatz zufrieden sind und möglichst selbstbestimmt arbeiten können. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  6. Firmen, die Aufträge an die Rüsselsheimer Werkstatt vergeben, können sich die Arbeitsleistung zu 50 Prozent auf ihre Ausgleichsabgabe anrechnen lassen und zahlen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.04.2004)
  7. Wer für kurze Zeit aus persönlichen Gründen an der Arbeitsleistung verhindert ist, hat Anspruch auf bezahlte Freistellung (Paragraph 616 BGB). ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  8. In die Erinnerungslücke muß dabei gefallen sein, daß für ein Entgelt eine erfolgreiche Arbeitsleistung zu erbringen ist. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  9. Mangelnde Arbeitsleistung. als Mindestleistung waren 90 Kubikmeter Torf je Woche vorgeschrieben. konnte laut Paragraph 9 mit Schmälerung der ohnehin knapp bemessenen Essensrationen bestraft werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  10. Seither sollten die Gemeinden ihre Unterstützung möglichst von einer Arbeitsleistung der Betroffenen abhängig machen, die bis zu 24 Stunden (bei schwerer körperlicher Belastung: bis zu 16 Stunden) wöchentlich dauern durfte. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.08.2005)
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