Arbeitslosen-oder

  1. Die 1986 geänderte Regelung sieht vor, daß kein Arbeitslosen-oder Kurzarbeitergeld mehr gezahlt wird, wenn als Folge eines Streiks in einem anderen Tarifgebiet die Produktion wegen fehlender Zulieferteile zusammenbricht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)