Arbeitslosengeld-II

  1. Entgegen den ursprünglichen Vorstellungen von Rot-Grün soll künftig für die Bezieher von Arbeitslosengeld-II jede legale Arbeit, auch unter Tariflohn oder ortsüblichem Lohn, zumutbar sein. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.12.2003)