"Vom Tarif darf ein Arbeitgeber nur in einer besonderen Notlage abweichen", sagt Jobst-Hubertus Bauer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
( Quelle: Die Welt vom 28.11.2005)
Die Abteilungen Arbeitsrecht und Arbeitsmarktpolitik wandern in das Wirtschaftsministerium - für Mitbestimmung und Betriebsverfassung, Arbeitsförderung und Arbeitslosenhilfe, Arbeitszeit und Arbeitsschutz ist künftig der neue Superminister zuständig.
( Quelle: Die Welt Online vom 08.10.2002)
Auch beim Kündigungsschutz oder Arbeitsrecht sei man kein Stück weiter.
( Quelle: Die Welt Online vom 21.04.2004)