Arbeitsverdienst

  1. Witwen-, Witwerrente: Ab 1. Juli kann bis zu Netto 910 Mark (bisher 849 Mark) pro Monat an eigener Rente oder eigenem Arbeitsverdienst bezogen werden, ehe diese Rente um 40 Prozent des übersteigenden Betrages gekürzt wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. Als der Mann während der Semesterferien wieder als Fermeldehandwerker arbeitete und annähernd 4000 Mark verdiente, wollte er als Werkstudent anerkannt werden und von seinem Arbeitsverdienst keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)