Es sei daher zulässig, dass sie verbindliche Arbeitsvertragsrichtlinien formuliere.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.12.2001)
Nur damit könnte die Öffnungsklausel in den Arbeitsvertragsrichtlinien greifen, die Kürzung oder Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld und Arbeitszeitverlängerung zulässt, wenn damit die wirtschaftliche Lage des Hauses gerettet wird.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.12.2004)