Arbeitszeitrichtlinie

  1. Die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union kann bestehen bleiben. ( Quelle: TAZ 1996)
  2. Darauf hatte sich der EuGH gestützt und London zur Erfüllung einer so verabschiedeten Arbeitszeitrichtlinie verpflichtet. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Der Parlamentsausschuss fordert dagegen sogar die Abschaffung einer Ausnahmeregelung in der europäischen Arbeitszeitrichtlinie, von der zurzeit vor allem Großbritannien umfassend Gebrauch macht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.02.2004)
  4. Hintergrund der neuen Arbeitszeitrichtlinie ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2003. ( Quelle: Tagesschau vom 12.05.2005)