Arbeitszeittarifverträge

  1. Die Gewerkschaft hatte die Länder bereits im Frühjahr aus den Gesprächen um die Tarifrechtsreform ausgeschlossen, weil sie zuvor einseitig die Arbeitszeittarifverträge zur 38,5-Stunden-Woche gekündigt hatten. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.12.2004)