Arbeitszeugnisses

  1. Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältisses einen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses, das auf seinen Wunsch hin auch Führung und Leistung im Dienst zu beurteilen hat. ( Quelle: Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen, UB M)