Der Kreis beschloß jetzt, einen Architektenvertrag abzuschließen und einen Vertrag mit Fachingenieuren auszuhandeln, der beispielsweise die Bereiche Elektro, Heizung, Lüftung, Wasser und sanitäre Anlagen umfaßt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Gewährleistungsansprüche gegen den Architekten verjähren in 5 Jahren, wobei der Verjährungsbeginn häufig nicht eindeutig zu bestimmen ist ( Architektenvertrag , dort „Abnahme“).
( Quelle: Hillmayer: Baulexikon A-Z, UB Media)