Argumentationstopoi

  1. Zwei Argumentationstopoi haben hierbei, sich teilweise gegenseitig verstärkend, diese Entwicklung abgestützt (2) und, wie Welp es formuliert, die Verfechter rechtsstaatlicher Grundsätze "in den Status von Querulanten" gedrängt (3): ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)