Armeerecht

  1. Anders als die GIs, die nach dem verlorenen Krieg - lebendig oder tot - in die Heimat ausgeflogen wurden, blieben fast alle der 4000 Kriegshunde in Vietnam zurück - weil sie dem Armeerecht zufolge ein "Ausrüstungsgegenstand" des Soldaten waren. ( Quelle: DIE WELT 2001)