Artenschutzübereinkommen

  1. Die meisten von ihnen stehen auf der roten Liste der Welt-Naturschutz-Union (IUCN) und zählen zu den vom Aussterben bedrohten Arten, mit denen nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen nicht grenzüberschreitend gehandelt werden darf. ( Quelle: TAZ 1996)