Artikel88

  1. In der vorgesehenen Änderung der Arzneimittel-Richtlinie der EU wird den Pharmaunternehmen in Artikel88 erstmals die direkte Information von Patienten gestattet - zunächst für Mittel gegen Aids, Diabetes und Asthma, auf fünf Jahre befristet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.02.2002)