Arzneimittel-Gesetzes

  1. In Deutschland wurde das Verbot 1998 mit der achten Novelle des Arzneimittel-Gesetzes bestätigt: Der Handel blieb den Apotheken vorbehalten, verbunden mit der Pflicht, zu beraten und die Versorgung rund um die Uhr sicherzustellen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.04.2002)