Arzneimittelgesetz

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  1. Bei dem Produkt handele es sich um einen Antikörper-Test, der jedoch auf synthetischen Antikörpern beruht und deshalb nach Ansicht des Herstellers nach dem deutschen Arzneimittelgesetz nicht zulassungspflichtig sei. ( Quelle: )
  2. Die Pharmaindustrie ist per Arzneimittelgesetz verpflichtet, jeden ihr bekannt gewordenen Verdachtsfall dem Bfarm zu melden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.08.2001)
  3. So werde geprüft, ob der Konzern gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen habe. ( Quelle: Die Welt 2001)
  4. In Deutschland gibt es erst seit September 1998 ein verschärftes Arzneimittelgesetz, das die Funktion eines Antidoping-Gesetzes hat. ( Quelle: Welt 1999)
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