Arzthonorar

  1. Das Arzthonorar wird bis zum Regelhöchstsatz, dem 2,3fachen des Einfachsatzes der Gebührenordnung für (Zahn-)Ärzte, erstattet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. In der Praxis von Dr. Schaad beträgt das Arzthonorar 2500 Mark, plus 1000 Mark bei Erfolg plus Spenderhonorar. ( Quelle: Die Zeit (11/1978))
  3. Jetzt eine Anwaltsrechnung aus Bangkok: "Betreff: Schwangerschaft ihrer Freundin in Pattaya". 693 Mark sollte er überweisen: für "Arzthonorar, Abtreibung, Anwaltskosten" - sonst drohe eine Vaterschaftsklage in Deutschland. ( Quelle: BILD 1999)