Ashkali

  1. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte diese Einschätzung und sagte: "Der Hohe Flüchtlingskommissar hat festgestellt, dass für Ashkali und Ägypter keine generelle Schutzbedürftigkeit mehr besteht." ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.05.2005)