Asylbetrug

  1. Es heißt schon wieder Asylbetrug - und betrifft, wieder einmal, Menschen, deren quasi finsteres Gewissen mit der Hautfarbe gleichgesetzt wird. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Beschleunigte Verfahren sind bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage (Geständnis) möglich: Verhandlung bis 36 Stunden nach der Tat z.B. bei Ladendiebstahl, Asylbetrug. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)